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„Silberweide“
(oberer Greifensee)
Nachdem der Streichelzoo aufgehoben und das Gelände vom
Kanton übernommen worden ist, setzte sich die GNVU dafür
ein, dass die Bestimmungen der Greifensee-Schutzverordnung
vom 3. März 1994 für diesen Teil eingehalten werden:
Das gesamte ehemalige „Zoogelände“ befindet
sich in der Landschafts-schutzzone III A.
Diese Zone „dient der ungestörten Erhaltung der
landschaftli-chen Eigenart und Vielfalt des Gebietes. Die
Zone III A soll zum Schutze des Landschaftsbildes von weiteren
Bauten und Anlagen freigehalten werden.“. „In
der Zone III A sind alle Tätigkeiten, Vorkeh-ren und
Einrichtungen verboten, welche mit dem Schutzziel unvereinbar
sind oder das Landschafts-bild beeinträchtigen könnten.
In der Zone III A sind zusätzlich verboten: das Errichten
von oberirdi-schen Bauten und Anlagen aller Art, Geländeveränderungen
und Ablagerungen aller Art.“ (Art. 4.3 der Schutzanordnungen).
Die Greifenseestiftung vertrat bis Ende 2001 die Meinung,
dass ein Teil der widerrechtlich erstellten Gebäude weiter
benützt werden sollen und ein eigentlicher Erholungspark
mit Weiherchen, Wegen, einem Kiosk mit Toiletten und weiteren
Publikumsanlagen erstellt werden sollte. Der GNVU-Vorstand
vertritt dagegen die Ansicht, dass alle Bauten des ehemaligen
„Zoos“ – dessen Tierhaltung teilweise ohnehin
untolerierbar war und dessen Bauten alle widerrechtlich erstellt
worden sind – vom Kanton umgehend entfernt werden. Auf
dem bestehende Parkplatz, der sich in der Erholungszone befindet,
kann ein einfacher Holzunterstand, allenfalls kombiniert mit
einem zweiten Beobachtungsturm, für Gruppenarbeiten erstellt
werden. Auch eine einfache Feuerstelle ist durchaus sinnvoll.
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Naturzentrum
„Untere Farb“ in Uster
Die Aktivitäten der „Greifensee-Stiftung“,
die „Silberweide“ trotz ihrer Schutzverordnungs-Unverträglichkeit
am Leben zu erhalten und der Widerstand des GNVU-Vorstandes
gegen diese Pläne haben den GNVU-Vorstand veranlasst,
eine Alternative auszuarbeiten.
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| 2.2.1. |
Zürcher
Heimatschutz als möglicher Käufer des Schutzobjektes
Die in städtischem Besitz befindliche „Untere Farb“
in Uster ist nicht mehr für eine städtische Nutzung
vorgesehen. Die Stadt beabsichtigt deshalb, das Gebäude
(Wohnteil und Scheune) zu veräussern oder abzugeben.
Das Ensemble ist unter Denkmal-Schutz. Die Auflagen sind sehr
streng: das Wohnhaus und die Scheune müssen stehen bleiben.
Gewerbliche oder geschäftliche Nutzungen des Gebäudekomplexes
kommen kaum in Frage. |
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„Untere
Farb“ in Uster. Bald ein kantonales Naturzentrum?
Foto Hans Stopper, Uster
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Die
Schutzbestimmungen sind eine Chance, das Gebäude einer
Nutzung zuzuführen, die der Öffentlichkeit zugute
kommt. Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz
(ZVH) resp. die ihm gehörende Stiftung „Pro Zürcher
Haus“ hat sich im September 2000 um den Erwerb der „Unteren
Farb“ beworben. Im Februar 2001 hat die Stadt der ZVH-Stiftung
mitgeteilt, dass sie zum Gespräch bereit sei. Am 25.
April 2001 hat das erste Gespräche zwischen der Stadt
Uster und der Stiftung stattgefunden. Die zuständige
Abteilung der Stadt Uster war zu Verhandlungen mit der ZVH-Stiftung
bereit. Die Stiftung sollte bis Ende Mai 2001 der Stadt ein
konkretes Angebot mit Nutzungsvorschlä-gen einreichen.
Dies geschah fristgerecht. Für den Wohnteil ist aufgrund
der Schutzbestimmungen mindestens teilweise die Nutzung vorgegeben
(je eine Wohnung im 1. und 2. Obergeschoss). Die Nutzung des
grossen Daches und des Erdgeschosses des Wohnteils ist noch
nicht bestimmt.
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| 2.2.2. |
Naturzentrum im Scheunenteil
Der GNVU-Vorstand arbeitete im April 2001 zusammen mit dem
Zürcher Heimatschutz den Vorschlag für ein „Naturzentrum“
im Scheunenteil der „Unteren Farb“ aus. Mit den
Verhandlungen der ZVH-Stiftung und der Stadt Uster öffnet
sich möglicherweise die grosse Tür für eine
zukunftsweisende Lösung. |
| 2.2.3. |
„Erlebnisraum
Greifensee“ in der „Unteren Farb“
Die Grundidee des Vorschlages „Naturzentrum“ in
der „Unteren Farb“ ist, die Menschen für
die Natur zu begeistern, wo sie sich in der Regel aufhalten,
nämlich Wohn- und Arbeitsplatz oder wohin sie jederzeit
ohne Probleme hinkommen. Im Zentrum von Uster kann jederzeit
etwas gezeigt werden, ohne dass die Leute gleich zum Greifensee
gehen müssen. |
| 2.2.4. |
Gute
Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Ein genaues Konzept liegt noch nicht vor. Es sind aber sicher
Ausstellungs- und Experimentierräume nötig. Im Zentrum
sollen die Grundkenntnisse vermittelt werden. Vom Naturzentrum
zu den Orten im Gelände (Beobachtungsturm am Mönchaltorfer
Aaspitz, Niederustermer Aabacheinmündung) können
mit dem öffentlichen Verkehrsmittel gut erreicht werden
(ab Haltestellen Stadtpark, resp. Bahnhof). Möglicherweise
könnte das Naturzentrum zu einer seit langem gewünschten
Ausdehnung des Busnetzes in der Region Uster führen. |
| 2.2.5. |
Partner
Ein Naturzentrum muss mit mehreren Partnern zusammen vorangetrieben
werden. Mögliche Partner sind:
• Stadt Uster
• Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz
(ZVH), vertreten durch Stiftung „Pro Zürcher Haus“
• Zürcher Vogelschutz (ZVS) und Regionalsektionen
• Schweizer Vogelschutz (SVS)
• Greifensee-Stiftung, Gemeinden um den Greifensee
• Verband zum Schutze des Greifensees
• Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz Uster (GNVU)
• Kanton Zürich, Amt für Natur und Landschaft,
Fachstelle für Naturschutz |
| 2.2.6. |
Finanzierung
Durch den Einbezug des Kantons könnte er zu einem wichtigen
Finanzträger werden (Fachstelle Naturschutz, Fonds für
gemeinnützige Zwecke, etc.). Wenn der Kanton mitmacht,
ist auch eine finanzielle Beteiligung der Stadt Uster aussichtsreich,
da sie ein Interesse an einer publikums- und werbewirksamen
Nutzung der „Unteren Farb“ haben wird.
Die ZVH und die übrigen gemeinnützigen Institutionen
hätten sich finanziell nur marginal zu beteili-gen. Das
Management würde ihnen jedoch weiterhin obliegen. Auch
der Betrieb scheint mit einem Naturzentrum finanzierbar zu
sein (Kanton, Greifensee-Stiftung, Stadt Uster in Kombination
mit Kulturaktivitäten).
Gespräche mit allen Partnern (Kanton, Greifenseestiftung,
Zürcher Vogelschutz) fanden statt. Von der Stadt Uster
ist bisher kein Echo erfolgt.
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Delegiertenversammlung
des Zürcher Vogelschutzes in Uster
Die GNVU organisierte am Samstag, 17. März 2001 die 73
Delegiertenversammlung des Zürcher Vogelschutzes (ZVS)
in Uster. Das angebotene Rahmenprogramm am Morgen beinhaltete
drei Exkursionen: Oberer Greifensee unter der Leitung unseres
Vorstandsmitgliedes Stefan Kohl, im Jungholz/Aaspitz unter
der Leitung von Vorstandsmitglied Daniel Hardegger und eine
Stadtwande-rung mit dem Dübendorfer Biologen Daniel Winter.
Die ca. 100 Teilnehmer aus dem ganzen Kanton Zürich waren
von der Vielfalt der Ustermer Naturpräsentation begeistert.
Allen Helfern sei an dieser Stelle ganz herzlich für
den Einsatz gedankt.
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Schenkung
eines Grundstückes am Greifensee

Rosmarie und Arthur Spörri-Stadler haben der
Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz Uster an der
Aabachmün-dung in Niederuster ein Stück Naturwald
geschenkt
Foto: Hans Stopper
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Das
in Kanada lebende Ehepaar Rosmarie und Arthur Spörri-Stadler
hat unserer Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz ein
Grundstück an der Aabachmündung in Niederuster geschenkt.
Es handelt sich um 5'313 m2 Naturwald. Der Schenkungsvertrag
wurde am 1. November 2001 auf dem Grundbuchamt öffentlich
beurkundet. Damit der Vertrag rechtsgültig wird, muss
er gemäss Statuten von der Generalversammlung genehmigt
werden. (Das ist an der GV 2002 vom 21. März 2002 auch
geschehen).
Für die GNVU ist es eine besondere Ehre, dass sie das
Grundstück von den direkten Nachkommen des damaligen
verdienstvollen Gemeindepräsidenten Dr. Emil Stadler
zum Schutz und zur Pflege übernehmen darf. Dr. Emil Stadler
ist der Vater des Schutzes der Greifenseeufer vor Überbauungen. |
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Das Halbinseli (links vom Kanal) ist nun Eigentum
der Gesellschaft für Natur- und Vogelschutz Uster
Foto: Hans Stopper
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| 2.5. |
Auszeichnung
naturnaher Umgebungsanlagen und Gärten
Der Vorstand der GNVU hat 1994 beschlossen, jedes Jahr Auszeichnungen
an Institutionen, Einzelpersonen und Grundeigentümer
zu verleihen, welche Umgebungsanlagen und Gärten nach
naturnahen Kriterien gestalten und pflegen. Den Ausgezeichneten
wird eine Urkunde überreicht. Die jährlichen Auszeichnungen
sollen die positiven Bestrebungen aktiv unterstützen.
Der „Wettbewerb“ findet sehr guten Anklang und
die ausgezeichneten Institutionen und Personen freuen sich
sehr über diese Anerkennung.
Traditioneller Ort des Naturschutzes ist im Verständnis
der Bevölkerung die freie Landschaft. Dabei geht oft
vergessen, dass auch die Siedlungsentwicklung wesentlich zur
Verkleinerung von Lebens-räumen und zur Verdrängung
von Tier- und Pflanzenarten beiträgt. Doch nicht nur
die weitgehende Versiegelung des Bodens, vor allem durch Asphalt,
sondern zusätzlich die oft sehr naturfremde Gestaltung
von Grünflächen in Siedlungsgebieten haben viele
Tier- und Pflanzenarten verdrängt.
Gelegentlich kann die Auszeichnung auch dazu dienen, einem
kritischen, ja ablehnenden Nachbarn zu „beweisen“,
dass die „Wildheit“ seines Gartens oder seiner
Freifläche Anerkennung findet und lobend hervorgehoben
wird. |
| 2.5.1. |
Auszeichnungen
2001
2001 wurden folgende Institutionen und Einzelpersonen aus
Uster ausgezeichnet:
• Alterssiedlung Sonnental in Uster, Sonnentalweg 8,
8610 Uster (Erika und Janos Kasai)
• Ulrich Zimmermann, Rigiblick 6, 8620 Wetzikon, für
das Grundstück Unterbühlenstrasse 14 in Uster
• Urs Sägesser, Neuhof, 8615 Wermatswil und die
Planerin Silvia Ganther, Land-schaftsökologie, Bergweidstrasse
16, 8330 Pfäffikon
2001 wurden erstmals auch „auswärtige“
Gartenbesitzer ausgezeichnet:
• Walter und Gisela Geiser, Bundtacherstrasse 11, 8127
Forch
• Dr. Georg Lütolf, Föhrenweg 6, 8121 Bengeln
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| 2.6. |
Naturnähe
auf CD-ROM dokumentiert
Unser Vorstandsmitglied André Minet hat im Laufe der
Jahre 2000/2001 im Auftrag der GNVU und der Stadt Uster eine
Dokumentation über die von der GNVU seit 1994 ausgezeichneten
Gärten und Umgebungsanlagen erstellt. Die erstellte Information
kommt in farbiger Aufmachung in Heftform und als CD-ROM daher.
Jedes der ausgezeichneten Objekte ist auf einer ganzen Seite
beschrieben und hervorragend bebildert. Die Dokumentation
kann beim städtischen Planungsamt und in der Stadt- und
Regionalbibliothek Uster eingesehen werden.
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| 2.7. |
Rekurs
zugunsten von Bäumen am Aabach
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Diese
Eiche wird es schwer haben, zu überleben
Foto Hans Stopper |
Der
GNVU-Vorstand hat beschlossen, zusammen mit der Zürcherischen
Vereinigung für Heimatschutz (ZVH) als beschwerdeberechtite
Organisation bei der Baurekurskommission einen Rekurs gegen
die Baubewilligung des Stadtrates Uster für einen Neubau
an der Wilstrasse beim Wil einzulegen. Bedroht ist ein wertvoller
Baumbestand auf dem damals städtischen Grundstück.
Bedauerlicherweise hat die Baurekurskommission den Rekurs
abgelehnt und die Kosten von Fr. 5'000.- dem ZVH auferlegt.
Der GNVU-Vorstand übernahm diese Kosten, weil der ZVH
im Interesse der GNVU handelte. |