Loren / Glattenriet - Überblick

 

Pressemitteilung der Baudirektion

Letzte Aktualisierung 23. 7. 2002
10:21

Pumpen zum Schutz des Flachmoors abgestellt

23.07.2002 - Die Grundwasserpumpen im Gebiet Loren in Uster sind seit Anfang Juli abgestellt. Gemäss einer neuen Verfügung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion darf erst wieder Grundwasser abgesenkt werden, wenn die Bauherrschaft nachweisen kann, dass das Riedgebiet dadurch nicht beeinträchtigt wird. Vor den nächsten Bauarbeiten muss deshalb ein Wasserhaltungs- und Überwachungskonzept eingereicht und genehmigt werden.

Damit das Wasserregime im Werriker-/Glattenried und die Rechte von Wasserkonzessionären nicht weiter tangiert werden, wird das Grundwasser im Erschliessungsgebiet Loren seit 4. Juli 2002 nicht mehr abgesenkt. Dank die-ser Massnahme hat der Grundwasserspiegel im Riedgebiet bereits seinen normalen Stand erreicht. Im unmittelbaren Baugebiet, wo das Grundwasser um drei Meter gesunken war, ist es inzwischen wieder um zwei Meter agestiegen.

Für die Erschliessung Loren sind drei weitere kleinere Grundwasserabsenkungen notwendig. Vor diesen Arbeiten hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion zusammen mit der Fachstelle Naturschutz der Volkswirtschaftsdirektion und der Stadt Uster das weitere Vorgehen festgelegt. So muss vor der nächsten Grundwasserabsenkung zwingend ein Wasserhaltungs- und Überwachungskonzept erarbeitet werden. Dieses muss aus geologischer, biologischer und moorhydrologischer Sicht nachvollziehbar darlegen, wie künftig die Rechte Dritter gewahrt bleiben und die Wasserverhältnisse im Ried nicht nachteilig beeinflusst werden. Erst wenn das AWEL dieses Konzept genehmigt hat, darf mit erneuten Grundwasserabsenkungen begonnen werden. Die nächsten Bauarbeiten mit kleinen Eingriffen im Grundwasserbereich sind für August vorgesehen.

Ansprechpersonen:
• Für technische Fragen: Dr. Werner Blüm, Abteilung Wasserwirtschaft im AWEL, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft,
Telefon 043 259 39 64
• Für rechtliche Fragen: Peter Frey, Chef Rechtsabteilung, Baudirektion Kanton Zürich, Telefon 043 259 28 14